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Herzlich willkommen
Privatpraxis

Christine Bick

Personzentrierte Supervisorin und Lehr-Supervisorin

Ausbildung in klientenzentrierter Gesprächspsychotherapie,

Traumatherapie, EMDR, Hypnosetherapie

Niedergelassen in eigener Praxis seit 2001

Langjährige Tätigkeit als Abteilungsleiterin und Therapeutin in einer Einrichtung für psychisch hoch belastete Jugendliche

Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)

Studienassessorin Sek. II



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ANGEBOT



Arbeitsschwerpunkte:
  1. Psychologische Beratung bei persönlichen Problemlagen
  2. Einzel- und Gruppensupervision
  3. Psychotherapie
  4. Paarberatung und Paartherapie
  5. Psychologische Beratung von Eltern und Familien in Krisen
  6. Behandlung von Anpassungs- und Traumafolgestörungen


Behandlungsspektrum:
  1. Angsterkrankungen
  2. Zwangserkrankungen
  3. Depressiven Episoden
  4. Suchtkrankheiten und Essstörungen
  5. Burnout
  6. Anpassungsstörungen
  7. Traumafolgestörungen

Das psychotherapeutische Angebot orientiert sich an Ihren persönlichen psychisch belastenden Lebenssituationen in privaten wie beruflichen Themen.
Ziel ist es, den bestehenden Leidensdruck zu reduzieren, prägende biografische Erfahrungen zu reflektieren und auf der Handlungsebene neue Erfahrungen zu initiieren, die eine Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und den konstruktiven Umgang mit sich selbst und den eigenen Gefühlen unterstützen.


SETTING



Supervision und Beratung

Psychologische Beratung und Supervision / Coaching kann als Einzelsitzung oder als Gruppensitzung erfolgen. Gruppensupervision zielt inhaltlich auf die Schwerpunkte Fallsupervision oder Teamsupervision.

Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt als Einzeltherapie, Paartherapie in der Regel gemeinsam. Familientherapeutische Beratung wird in individuell bedarfsorientiertem Setting angeboten.



Kostenübernahme



Privat
Die Kosten für psychologische Beratung und Supervision werden von den Krankenkassen generell nicht übernommen, da es sich um Beratungsleistungen handelt und nicht um Therapie. Die Kosten für berufsorientierte Supervision werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen oder sind zumindest beim Finanzamt steuerlich absetzbar.
Eine Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung durch die privaten Krankenkassen kann in der Regel zumindest anteilig erfolgen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor dem Erstgespräch, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Das Honorar wird Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht erfolgen, da es sich um eine Privatpraxis handelt.
Die Therapiekosten müssten in diesem Fall von Ihnen als SelbstzahlerIn getragen werden. Der Kostensatz variiert je nach Setting und vorheriger Absprache.